Preis|untergrenze,
Betriebswirtschaftslehre: ein Preis, den ein Anbieter mindestens erreichen will, bevor er sein Angebot zurückzieht. Unter Kostengesichtspunkten errechnet sich die Preisuntergrenze kurzfristig aus der Deckung der variablen Stückkosten, langfristig wird die Preisuntergrenze und damit die Angebotsmenge auch von der Einbeziehung der Fixkosten bestimmt (totale Durchschnittskosten). Im Rahmen der Mischkalkulation und im Fall von Liquiditätskrisen können aber auch Preise unterhalb dieser Kostenschwellen zweckmäßig sein. Der Preisuntergrenze des Anbieters entspricht die Preisobergrenze für den Nachfrager.
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Preis|ụn|ter|gren|ze, die: unterste Preisgrenze.
Universal-Lexikon. 2012.