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Sach|be|ar|bei|ter ['zaxbə|arbai̮tɐ], der; -s, -, Sach|be|ar|bei|te|rin ['zaxbə|arbai̮tərɪn], die; -, -nen:Person, die beruflich in einer Behörde o. Ä. einen bestimmten Bereich zu bearbeiten hat:
sie ist Sachbearbeiterin beim Finanzamt, bei einer Versicherung; er ist Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben; bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Klein.
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Sạch|be|ar|bei|ter 〈m. 3〉 Beamter od. Angestellter, der ein bestimmtes Sachgebiet bearbeitet
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Sạch|be|ar|bei|ter, der:
jmd., der (beruflich) einen bestimmten Sachbereich zu bearbeiten hat:
der zuständige S.;
er ist S. im Innenministerium, Finanzamt.
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Sạch|be|ar|bei|ter, der: jmd., der (beruflich) einen bestimmten Sachbereich zu bearbeiten hat: der zuständige S.; er ist S. im Innenministerium, Finanzamt.
Universal-Lexikon. 2012.