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Personalhoheit
Personalhoheit,
 
die Hoheitsgewalt des Staates über seine Staatsangehörigen; im engeren Sinn die Befugnis des öffentlichen Dienstherrn (besonders auch der Gemeinden), Bedienstete einzustellen, zu befördern und zu entlassen.

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Per|so|nal|ho|heit, die <o. Pl.> (Politik, Rechtsspr.): 1. Befugnis (z. B. von Gemeinden) zu eigenverantwortlicher Gestaltung des Personalwesens im öffentlichen Dienst. 2. Hoheitsgewalt eines Staates über die ihm angehörenden Personen.

Universal-Lexikon. 2012.