[lateinisch »Vater der Familie«] der, im römischen Recht das Familienoberhaupt, dessen hausherrliche Gewalt (bis zum Ende der Republik) die Ehefrau und sämtliche Abkömmlinge unterworfen waren (Patria Potestas).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Familie und Gesellschaft in der Antike
Universal-Lexikon. 2012.