Akademik

Vorladung
Einladung; Ladung

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Vor|la|dung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Aufforderung zum Erscheinen vor Gericht

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Vor|la|dung, die; -, -en:
a) das Vorladen:
jmds. V. beantragen;
b) Mitteilung, die beinhaltet, dass jmd. vorgeladen ist:
jmdm. eine V. schicken;
eine gerichtliche V., eine V. vom Gericht bekommen.

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Vorladung,
 
Recht: andere Bezeichnung für Ladung.
 

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Vor|la|dung, die; -, -en: a) das Vorladen: jmds. V. beantragen; Da er eine V. zur Gestapo befürchtete, schickte er Frau und Kinder vorsichtshalber ins Ausland (Hilsenrath, Nacht 504); b) Mitteilung, die beinhaltet, dass jmd. vorgeladen ist: jmdm. eine V. schicken; eine gerichtliche V., eine V. vom Gericht bekommen.

Universal-Lexikon. 2012.