Akademik

schuldfähig
verantwortlich

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schụld|fä|hig 〈Adj.〉 fähig, im Sinne des Gesetzes das Unrecht einer Tat zu erkennen; Ggs schuldunfähig

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schụld|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.):
(aufgrund seiner geistigen u. psychischen Verfassung u. a.) fähig, das Unrecht einer Tat einzusehen u. nach dieser Einsicht zu handeln:
sie wurde aufgrund eines Gutachtens für s. erklärt.

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schụld|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (aufgrund seiner geistig-seelischen Entwicklungsstufe u. a.) fähig, das Unrecht einer Tat einzusehen u. nach dieser Einsicht zu handeln: Der Angeklagte ... ist aus psychologisch-psychiatrischer Sicht ohne Einschränkung s. (MM 6. 4. 78, 16); sie wurde aufgrund eines psychologisch-psychiatrischen Gutachtens für s. erklärt.

Universal-Lexikon. 2012.