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Municipium
Municipium
 
[lateinisch] das, -(s)/...pia, Munizipium das, -s/...pi |en, in der römischen Republik seit 338 v. Chr. die in den römischen Staatsverband aufgenommene italische Gemeinde, deren Bewohner teils römisches Vollbürgerrecht, teils kein Stimmrecht in den römischen Volksversammlungen besaßen und Rom gegenüber die gleichen Verpflichtungen hatten wie die römischen Bürger. Das Vollbürgerrecht wurde allen Italikern im Bundesgenossenkrieg 91-88 v. Chr. zuteil. Die Munizipalverfassung wurde vermutlich durch eine Rahmenordnung Caesars (Lex Iulia Municipalis, 46 v. Chr.) geregelt. - In der Kaiserzeit bezeichnet Municipium die Stadtgemeinde der lateinischen Reichshälfte, die meist nur mit latinischem Recht ausgestattet war. Da die gewählten Jahresbeamten, seit Hadrian auch alle Gemeinderäte, das römische Bürgerrecht erhielten, wurden die Municipien zu einem wichtigen Element der Romanisierung des Westens. Als unter Caracalla 212 n. Chr. fast alle Reichsbewohner römische Bürger wurden, fielen die Unterschiede im Rechtsstatus der Stadtgemeinden fort.

Universal-Lexikon. 2012.