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Meierrecht
Meierrecht,
 
in der frühen Neuzeit entstandenes, im Wesentlichen in Niedersachsen und Westfalen verbreitetes erbliches Recht zur Bewirtschaftung eines fremden Gutes gegen Zahlung von bestimmten jährlichen Abgaben; im 18. Jahrhundert umfassend gesetzlich geregelt. Im 19. Jahrhundert wurde das Meierrecht in das Volleigentum der Meier umgewandelt.

Universal-Lexikon. 2012.