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Fo|to|ko|pie [fotoko'pi:], die; -, Fotokopien [fotoko'pi:ən]:fotografisch hergestellte Kopie eines Schriftstücks, einer Druckseite o. Ä.:
wir haben unserem Brief eine Fotokopie der angemahnten Rechnung beigefügt; eine Fotokopie anfertigen.
Syn.: ↑ Reproduktion.
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Fo|to|ko|pie 〈f. 19〉 fotografische Wiedergabe von Schriftstücken od. Bildern; oV Photokopie; Sy Ablichtung (1)
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Fo|to|ko|pie , die:
fotografisch hergestellte Kopie eines Schriftstücks, einer Druckseite od. eines Bildes; Ablichtung:
die beglaubigte F. eines Briefes;
eine F. von etw. machen, anfertigen [lassen].
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Fotokopie,
im Unterschied zur Ablichtung, d. h. der Vervielfältigung einer Vorlage auf meist elektrofotografischem Wege (Xerographie), die dem Original beziehungsweise einer beglaubigten Abschrift gleichkommende fotografische Reproduktion eines Dokuments (Kopierverfahren). - Zum Recht Vervielfältigungsrecht.
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Fo|to|ko|pie, die: fotografisch hergestellte Kopie eines Schriftstücks, einer Druckseite od. eines Bildes; Ablichtung: die beglaubigte F. eines Briefes; von einem Aufsatz eine F. anfertigen [lassen]; die Unterlagen als -n beifügen.
Universal-Lexikon. 2012.