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Libertas Ecclesiae
Libẹrtas Ecclesiae
 
[lateinisch »Freiheit der Kirche«], innerhalb des Eigenkirchenwesens die der Kirche von ihrem Grundherrn verliehenen Freiheiten; v. a. im Investiturstreit Leitbegriff für das Streben der Kirche nach Unabhängigkeit von staatlicher Beherrschung und Bevormundung.

Universal-Lexikon. 2012.