Landes|ordnungen,
1) frühneuzeitliche Rechtsquellen der deutschen Territorien, die entweder die Landesgesetze schlechthin umfassen oder nur Gesetze mit öffentlich-rechtlichem Einschlag.
2) die als Beilagen des Februarpatents vom 26. 2. 1861 erlassenen Landes-Verfassungen der österreichischen Länder.
Universal-Lexikon. 2012.