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Laienpredigt
Laienpredigt,
 
die Wortverkündung in der Kirche durch Laien. - In der katholischen Kirche war die Predigttätigkeit von Laien seit dem Mittelalter verboten. Die Aufwertung der Laien nach dem 2. Vatikanischen Konzil führte zu Bestrebungen, Laien stärker am Gottesdienst zu beteiligen. Nach dem Codex Iuris Canonici von 1983 können Laien zur Predigt von Wortgottesdiensten beauftragt werden, jedoch nicht zur Homilie in der Eucharistiefeier (cc. 766 f. CIC). Die für Deutschland seit 1975 geltende Sonderregelung, dass in bestimmten Fällen Laien auch in der Eucharistiefeier predigen dürfen, war damit rechtlich abgeschafft. 1988 wurde die Regelung getroffen, dass ein Laie - vor der Eucharistiefeier - eine Einführung geben kann und dann die eigentliche Predigt entfällt. - Die evangelische Theologie spricht im Rahmen der Lehre vom (allgemeinen) Priestertum der Gläubigen prinzipiell allen getauften und konfirmierten Gemeindegliedern das Recht auf Wortverkündigung zu; in der Praxis wird es jedoch in der Regel durch die Pfarrer wahrgenommen (Ordination).

Universal-Lexikon. 2012.