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Kosmetika
Kosmetika,
 
Singular Kosmetikum das, -s, kosmetische Mittel, im Sinn des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. 8. 1974, dem u. a. auch die Kosmetika unterliegen, Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung oder Pflege, zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder zur Vermittlung von Geruchseindrücken angewendet zu werden. Die Kosmetika kann man unterteilen in: 1) Kosmetika zur Hautpflege; 2) Kosmetika mit spezieller Wirkung, v. a. Lichtschutz-, Hautbräunungs-, Depigmentierungsmittel, Insekten abwehrende Mittel, Deodorants, Schweiß verhütende Mittel, Mittel zur Behandlung von Hautunreinheiten, Enthaarungsmittel, Rasier- und Duftmittel; 3) Kosmetika zur Zahn- und Mundpflege; 4) Kosmetika zur Haarpflege.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Kosmetik im alten Ägypten
 

Universal-Lexikon. 2012.