Komplementärfarben,
Ergänzungsfarben, zwei Vollfarben (Optimalfarben), deren additive Mischung den Farbton Weiß ergibt, z. B. Violettblau und Gelb, Orangerot und Cyanblau, Grün und Magentarot. Komplementärfarben sind im Farbkreis sich gegenüberliegende Paare von Farbvalenzen. Einer Vollfarbe, die definitionsgemäß aus einem kontinuierlichen Gebiet des Spektrums resultiert, entspricht genau eine Komplementärfarbe (aus einem anderen Spektralbereich). Komplementärfarben unterscheiden sich hierdurch von Kompensationsfarben, deren spektrale Zusammensetzung beliebig ist. Aus diesem Grund sind Komplementärfarben zwar immer auch Kompensationsfarben, aber die Umkehrung gilt nicht immer. In der CIE-Farbtafel (Farbtafel) werden Komplementärfarben durch eine Gerade verbunden, die durch die Mittelpunktsvalenz geteilt wird.
Universal-Lexikon. 2012.