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An|schrift ['anʃrɪft], die; -, -en:Angabe [des Namens und] der Wohnung einer Person:
die Anschrift notieren.
Syn.: ↑ Adresse.
Zus.: Geschäftsanschrift, Heimatanschrift, Privatanschrift, Urlaubsanschrift.
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Ạn|schrift 〈f. 20〉 Orts-, Straßen- u. Hausbezeichnung der Wohnung; Sy Adresse (1)
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Ạn|schrift , die; -, -en:
[postamtliche] Angabe der Wohnung; Adresse:
seine A. angeben.
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Anschrift,
auf Postsendungen die den Beförderungslauf bestimmenden Hinweise über den Empfänger. Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet 1) den Namen des Empfängers, 2) die Zustell- oder Abholangaben, 3) den Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl und mit den übrigen postamtlichen Leitangaben enthalten. Die Angaben zu 3) sollen in deutlichem Abstand in der untersten Zeile stehen.
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Universal-Lexikon. 2012.