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Justizbeamte
Justizbeamte,
 
Beamte bei Gerichtsbehörden und anderen Teilen der Justizverwaltung. Ihre Rechtsverhältnisse ergeben sich aus den Vorschriften des allgemeinen Beamtenrechts (Beamte). Nicht zu den Justizbeamten zählen die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Richter.

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Jus|tiz|be|am|te, der: bei einer Justizbehörde tätiger Beamter.

Universal-Lexikon. 2012.