absperren
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ab|rie|geln ['apri:gl̩n], riegelte ab, abgeriegelt <tr.; hat:1. mithilfe eines Riegels verschließen:
das Zimmer, die Tür abriegeln.
Syn.: ↑ abschließen, ↑ absperren (bes. österr., südd.), ↑ schließen, ↑ versperren (bes. österr., südd.), ↑ zumachen, ↑ zuschließen, ↑ zusperren (bes. österr., südd.).
2. absperren, durch eine Sperre unzugänglich machen:
die Polizei riegelte den Tatort [hermetisch] ab.
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ạb||rie|geln 〈V. tr.; hat〉
1. zuriegeln
2. absperren
● Zugangswege \abriegeln sperren; Truppen \abriegeln von ihren Verbindungen trennen
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ạb|rie|geln <sw. V.; hat:
a) mit einem Riegel [ver]sperren:
den Stall a.;
riegeln Sie bitte die Tür ab!;
b) den Zugang blockieren, absperren:
alle Zufahrtswege wurden hermetisch abgeriegelt.
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ạb|rie|geln <sw. V.; hat: a) mit einem Riegel [ver]sperren: den Stall a.; riegeln Sie bitte die Tür ab!; b) den Zugang blockieren, absperren: eine Unfallstelle, alle Zufahrtswege a.; die Polizei hatte das Viertel hermetisch abgeriegelt; Ü ich meine, wir dürfen uns nicht a. Zuhören ist nicht genug (W. Brandt, Begegnungen 268).
Universal-Lexikon. 2012.