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Not|ruf ['no:tru:f], der; -[e]s, -e:a) Telefonnummer, unter der Feuerwehr, Polizei o. Ä. in dringenden Fällen erreicht werden können:
über [den] Notruf die Polizei herbeirufen.
b) (meist telefonisch oder per Funk übermittelter) Hilferuf [bei Gefahr für Menschenleben] bei Feuerwehr, Polizei o. Ä.:
auf einen Notruf hin wurde sie von einem Krankenwagen in die Klinik gebracht.
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Not|ruf 〈m. 1〉 Anruf u. Rufnummer von Polizei od. Feuerwehr bei Notständen
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Not|ruf , der:
1.
a) (meist telefonisch oder per Funk übermittelter) Hilferuf [bei Gefahr für Menschenleben];
b) Notrufnummer.
2. Ruf eines in Gefahr befindlichen Tieres (bes. eines [jungen] Vogels).
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Not|ruf,
Fernmeldewesen: im weiteren Sinn jedes nachrichtentechnisch übermittelte Signal, das einen eingetretenen Notfall einer Hilfsstelle (z. B. in Personenaufzügen an den Hausmeister) meldet; im engeren Sinn die telefon. Verständigung der Polizei, Feuerwehr, Unfallrettung, Autobahnmeisterei u. a. über öffentliche oder nichtöffentliche Fernmeldenetze. Im Fernsprechnetz der Deutschen Telekom AG sind die Kurzrufnummern 110 für Polizei und 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst in allen Ortsnetzen einheitlich eingeführt, bei öffentlichen Sprechstellen münzfrei und mit automatischer Standorterkennung.
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Not|ruf, der: 1. a) (meist telefonisch oder per Funk übermittelter) Hilferuf [bei Gefahr für Menschenleben]; b) Notrufnummer: der N. 110. 2. Ruf eines in Gefahr befindlichen Tieres (bes. eines [jungen] Vogels); der N. des Kükens.
Universal-Lexikon. 2012.