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Haut und Haar
Haut und Haar,
 
eine Paarformel der mittelalterlichen Rechtssprache: Die nicht verstümmelnden Leib- und Lebensstrafen wurden als Strafen zu Haut und Haar bezeichnet. Sie wurden durch Schläge (Geißelung) und Abschneiden der Haare vollstreckt.

Universal-Lexikon. 2012.