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Ẹnd|er|geb|nis 〈n. 11〉 endgültiges Ergebnis ● das vorläufige amtliche \Endergebnis einer Wahl
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Ẹnd|er|geb|nis, das:
endgültiges Ergebnis:
das E. einer Diskussion;
im E. (letztlich) läuft es auf das Gleiche hinaus.
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Ẹnd|er|geb|nis, das: endgültiges Ergebnis: das E. einer Diskussion; Zu dem Zeitpunkt liegt das vorläufige E. der brandtechnischen Untersuchung vor (Chotjewitz, Friede 266); vorläufiges amtliches E. (Amtsspr.; bei Parlaments-, Landtags- u. Kommunalwahlen nach Abschluss der Stimmenauszählung vom obersten Wahlleiter bekannt gegebenes Wahlergebnis, das aber noch der endgültigen Bestätigung der zuständigen Behörden bedarf ); im E. (letztlich) läuft es auf das Gleiche hinaus.
Universal-Lexikon. 2012.