Halteverbote,
durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnete Fahrbahnabschnitte, in denen aus verkehrstechnischen Gründen jegliches Anhalten von Fahrzeugen (außer verkehrsbedingtem) verboten ist (§ 12 StVO). Halteverbote können durch Zusatzschilder zeitlich begrenzt werden. (Verkehrszeichen)
Universal-Lexikon. 2012.