Akademik

Halteverbote
Halteverbote,
 
durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnete Fahrbahnabschnitte, in denen aus verkehrstechnischen Gründen jegliches Anhalten von Fahrzeugen (außer verkehrsbedingtem) verboten ist (§ 12 StVO). Halteverbote können durch Zusatzschilder zeitlich begrenzt werden. (Verkehrszeichen)

Universal-Lexikon. 2012.