* * *
Zu|sạm|men|prall 〈m. 1; unz.〉 = Zusammenstoß
* * *
Zu|sạm|men|prall, der:
das Zusammenprallen:
er hat sich bei einem Z. mit dem gegnerischen Torwart verletzt;
Ü es gab einen Z. (eine heftige Auseinandersetzung) zwischen ihr und ihrer Chefin.
* * *
Zu|sạm|men|prall, der: das Zusammenprallen: Der stämmige Vorstopper, am Auge und im Gesicht nach einem unglücklichen Z. ... verletzt, musste ... in der Kabine bleiben (Kicker 6, 1982, 39); Ü Der Z. (die heftige Auseinandersetzung) zwischen Friedrich Wilhelm I. und seinem Sohn Friedrich war nicht der erste Vater-Sohn-Konflikt der Hohenzollern (NJW 19, 1984, XII).
Universal-Lexikon. 2012.