gesetzliche Rücklage,
eine gemäß § 266 HGB in der Bilanz unter dem Posten Gewinnrücklagen gesondert auszuweisende Rücklage, zu deren Bildung Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien nach § 150 AktG verpflichtet sind. Sie ist Bestandteil des Eigenkapitals.
Universal-Lexikon. 2012.