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gesetzliche Rücklage
gesetzliche Rücklage,
 
eine gemäß § 266 HGB in der Bilanz unter dem Posten Gewinnrücklagen gesondert auszuweisende Rücklage, zu deren Bildung Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien nach § 150 AktG verpflichtet sind. Sie ist Bestandteil des Eigenkapitals.

Universal-Lexikon. 2012.