Geschiebesperre,
eine mit Dohlen und Überlauf ausgerüstete Stauanlage (z. B. bei Wildbächen zur Vermeidung von Erosionen), durch die das Gefälle und die Schleppkraft des Fließgewässers gebrochen werden und die Rückhaltung des Geschiebes unter Anhebung der Sohle erreicht wird. Dagegen kann durch die Einrichtung von Staubecken (Geschiebefang), z. B. in Ablaufrinnen, durch Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit das Absetzen des Geschiebes künstlich bewirkt werden, wodurch eine Auflandung an unerwünschter Stelle verhindert wird.
Universal-Lexikon. 2012.