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freie Benutzung
freie Benutzung,
 
die urheberrechtliche Befugnis, ein Werk, das unter Benutzung eines anderen Werkes entstanden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes zu veröffentlichen und zu verwerten (§ 24 Urheberrechtsgesetz). Voraussetzung der freien Benutzung ist stets, dass sich das neue Werk als selbstständige schöpferische Leistung darstellt. Der Grund des Rechts zur freien Benutzung liegt darin, dass geistige und künstlerische Produkte häufig, mitunter zwangsläufig, auf anderen Schöpfungen aufbauen und dies im Interesse des kulturellen Fortschritts auch wünschenswert ist.

Universal-Lexikon. 2012.