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Ein|glie|de|rung 〈f. 20; unz.〉
1. das Eingliedern
2. das Eingegliedertwerden
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ein|glie|dern <sw. V.; hat:
sinnvoll in ein größeres Ganzes einfügen, einordnen:
das Dorf wird der Verbandsgemeinde, in die Verbandsgemeinde eingegliedert;
jmdn. in einen Arbeitsprozess e.
Dazu:
Ein|glie|de|rung, die; -, -en.
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Ein|glie|de|rung, die; -, -en: das [Sich]eingliedern, Eingegliedertwerden: die E. der Forstorganisation in die allgemeine Staatsverwaltung (Mantel, Wald 115); den malerischen Vagabunden, die ... sich, von Rotwein berauscht, jeder E. in die Gesellschaft widersetzen, will man zu Leibe (Sieburg, Paris 5); Mit dem Kriegsende kam ... die Teilung Deutschlands sowie seine E. in Machtblöcke unterschiedlicher Werte und Ziele (R. v. Weizsäcker, Deutschland 52).
Universal-Lexikon. 2012.