Feuerschutzsteuer,
Steuer auf die Entgegennahme von Versicherungsentgelten aus Feuerversicherungen. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. 7. 1994 einheitlich 8 % des Versicherungsentgeltes. Steuerschuldner sind die Versicherungsunternehmen. Das Aufkommen fließt den Ländern zu (die es überwiegend den Gemeinden überlassen) und ist zweckgebunden an die Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes.
Universal-Lexikon. 2012.