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Be|weis|ma|te|ri|al 〈n.; -s, -li|en; Rechtsw.〉 Material, das in einem Rechtsstreit einen Beweis darstellt
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Be|weis|ma|te|ri|al, das (Rechtsspr.):
Material, das zu einem juristischen Beweis beiträgt:
B. beschlagnahmen, sicherstellen, sammeln, fälschen, vernichten, verschwinden lassen.
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Be|weis|ma|te|ri|al, das (Rechtsspr.): Material, das zu einem juristischen Beweis beiträgt: B. beschaffen, beschlagnahmen, sicherstellen, sammeln, fälschen, vernichten, verschwinden lassen; Seit dem Frühjahr trug die Staatsanwaltschaft von Palermo wichtiges B. gegen Andreotti zusammen (Spiegel 52, 1993, 126).
Universal-Lexikon. 2012.