Farbreiz,
jede elektromagnetische Strahlung des sichtbaren Spektralgebiets (Wellenlänge λ etwa zwischen 380 und 750 nm), die beim Auftreffen auf die Netzhaut des Auges eine zu einer Farbempfindung führende Reaktion auslöst. Der Farbreiz wird durch die Strahlungsverteilung auf die einzelnen Wellenlängen, die Farbreizfunktion ϕ (λ), bestimmt.
Stammt der Farbreiz direkt von einem Selbstleuchter (beim direkten Anblick einer Lichtquelle), so ist ϕ (λ) mit der Strahlungsfunktion S (λ) dieser Lichtquelle identisch; das Auge nimmt als Lichtfarben bezeichnete Farbreize wahr. Wird ein nicht selbstleuchtender Gegenstand betrachtet, so wird die Strahlungsfunktion S (λ) der beleuchtenden Lichtquelle durch dessen spektrale Lichtremissions- oder Lichttransmissionseigenschaften verändert; das Auge nimmt dann als Körperfarben bezeichnete Farbreize entsprechend der Farbreizfunktion ϕ (λ) = S (λ) · β (λ) wahr. Dabei ist der spektrale Leuchtdichtefaktor β (λ) gleich dem spektralen Remissionsgrad bei »Aufsichtfarben« oder gleich dem spektralen Transmissionsgrad τ (λ) bei »Durchsichtfarben«. Für die Kennzeichnung einer Körperfarbe ist die spektrale Remissionskurve (β (λ) über λ aufgetragen) oder die spektrale Transmissionskurve (τ (λ) über λ) wichtig, die jedoch über die Farbe nur in Verbindung mit der beleuchtenden Lichtart und den spektralen Eigenschaften des Empfängerapparates im Auge Aussagen liefert.
Universal-Lexikon. 2012.