Reparatur; Problemlösung; Fehlerbehebung; Berichtigung; Fehlerbeseitigung; Mangelbeseitigung; Verbesserung; Korrektur; Instandsetzung
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Nach|bes|se|rung 〈f. 20〉 nachträgliche Korrektur, nochmalige Verbesserung nach Abschluss aller Arbeiten od. Veränderungen
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das Nachbessern.
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Nachbesserung,
im Werkvertragsrecht (Werkvertrag) die auf Verlangen des Bestellers erfolgte Beseitigung eines Mangels des bestellten Werkes durch den Werkunternehmer, dem auch die Kosten für Transport, Arbeit und Material zur Last fallen. Erfolgt die Nachbesserung nicht fristgerecht, kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen (§§ 633, 634 BGB). Häufig wird auch beim Kauf in AGB anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung ein Recht auf Nachbesserung vereinbart.
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Nach|bes|se|rung, Nach|bess|rung, die; -, -en: das Nachbessern.
Universal-Lexikon. 2012.