Depotstimmrecht
[de'po-\], Bankwesen: Depot.
* * *
De|pot|stimm|recht, das (Bankw.): Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, das Stimmrecht aus den bei ihm im Depot befindlichen Aktien für den Kunden in der Hauptversammlung auszuüben.
Universal-Lexikon. 2012.