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un|um|strit|ten [ʊn|ʊm'ʃtrɪtn̩] <Adj.>:allgemeingültig und anerkannt:
das ist eine unumstrittene Tatsache; es ist inzwischen unumstritten, dass Frauen gesellschaftlich benachteiligt sind.
Syn.: ↑ unstreitig.
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un|um|strịt|ten 〈a. [′——] Adj.〉 nicht umstritten, unbestritten
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un|um|strịt|ten [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
nicht umstritten:
eine -e Tatsache.
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un|um|strịt|ten [auch: '- - - -] <Adj.>: nicht umstritten: eine -e Tatsache; dieses Ergebnis ist ja wohl u.; Baldini war ... zum u. größten Parfumeur Europas aufgestiegen (Süskind, Parfum 138).
Universal-Lexikon. 2012.