* * *
ụn|sitt|lich 〈Adj.〉
1. nicht sittlich
2. unanständig, anstößig
● \unsittliche Forderungen stellen; sich \unsittlich aufführen, äußern, betragen
* * *
ụn|sitt|lich <Adj.>:
1. [mhd., ahd. unsittlich]
-e Handlungen;
sich u. aufführen;
b) sexuell belästigend:
sich jmdm. u. nähern.
2. (Rechtsspr.) sittenwidrig.
* * *
unsittlich,
im weiteren Sinne nicht sittlich, gegen die Sitte beziehungsweise die Moral verstoßend, unmoralisch; im engeren Sinne das Kundtun anstößiger erotischer Themen beziehungsweise Absichten (einen unsittlichen Witz erzählen, einen unsittlichen Antrag machen).
* * *
ụn|sitt|lich <Adj.> [1: mhd., ahd. unsittlich]: 1. a) nicht ↑sittlich (2), gegen die Moral verstoßend, unmoralisch: -e Handlungen; Sogar Fritz ... brachte traurig das Gerede über das „unsittliche Verhältnis“ seines Vaters von der Straße mit (Kühn, Zeit 174); sich u. aufführen; b) sexuell belästigend: sich jmdm. u. nähern; Er soll 14 Jungen, die meisten von ihnen Messdiener, u. berührt haben (Spiegel 24, 1996, 53). 2. (Rechtsspr.) sittenwidrig.
Universal-Lexikon. 2012.