Betriebsvergleich,
systematisch vergleichende Betrachtung von bestimmten betriebsrelevanten Sachverhalten, z. B. Aufwands- und Ertragsgrößen, Vermögens- und Kapitalstruktur, Investitionen, Produktivität, Rentabilität, Wachstumsrate. Der innerbetriebliche Vergleich (einbetrieblicher Vergleich) beruht auf dem Zahlenmaterial eines Betriebes (Unternehmens, Betriebsteils) und kann als Zeitvergleich (Vergleich von Istdaten gleichen Charakters verschiedener Perioden oder Stichtage aus demselben Betrieb) oder als Soll-Ist-Vergleich (Vergleich von Soll- oder Normgrößen und Istgrößen) durchgeführt werden. Beim zwischenbetrieblichen Betriebsvergleich, in der Praxis häufig allein als Betriebsvergleich bezeichnet, werden Daten eines Betriebes den entsprechenden Daten eines oder mehrerer anderer Betriebe gegenübergestellt. Die Aussagekraft des Betriebsvergleichs hängt von der Vergleichbarkeit der Daten verschiedener Zeiträume und Betriebe ab (z. B. Unterschiede bezüglich Betriebsgröße, Produktionsprogramm).
G. B. Ihde: B., in: Hwb. der Wirtschaftswiss., Bd. 1 (1977).
Universal-Lexikon. 2012.