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An|ge|hö|ri|ger ['angəhø:rɪgɐ], der Angehörige/ein Angehöriger; des/eines Angehörigen, die Angehörigen, zwei Angehörige:1. Person, die dem engsten Kreis der Familie angehört; nächster Verwandter:
ein naher Angehöriger; die nächsten Angehörigen des Verstorbenen; seine Angehörigen besuchen.
Syn.: ↑ Verwandter.
Zus.: Familienangehöriger.
2. Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied:
er ist Angehöriger der Berufsfeuerwehr.
Syn.: ↑ Mitarbeiter.
Zus.: Firmenangehöriger, Staatsangehöriger.
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1. jmd., der einer Gemeinschaft angehört (Staats\Angehöriger), Mitglied (eines Vereins)
2. Verwandter (Familien\Angehöriger)
● meine Angehörigen meine nächsten Verwandten
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Ạn|ge|hö|ri|ger, der Angehörige/ein Angehöriger; des/eines Angehörigen, die Angehörigen, zwei Angehörige:
a) <meist Pl.> dem engsten Familienkreis angehörender Verwandter:
er hat keine Angehörigen mehr;
b) Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied:
A. eines Berufsstandes sein.
Universal-Lexikon. 2012.