Ausgleichsmesszahl,
eine im horizontalen Finanzausgleich zwischen den Ländern (Finanzausgleichsgesetz vom 23. 6. 1993) sowie im Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden (Zuweisung) verwendete Kennziffer für den Finanzbedarf eines Landes beziehungsweise einer Gemeinde. Ist die Ausgleichsmesszahl höher (niedriger) als die Finanzkraftmesszahl (Finanzkraft), so ist das betreffende Land ausgleichsberechtigt (ausgleichspflichtig). Die Ausgleichsmesszahl ergibt sich aus den Steuereinnahmen je Einwohner im Bundesdurchschnitt, multipliziert mit der Einwohnerzahl des Landes; dabei erfolgt eine Gewichtung der Einwohnerzahlen der Gemeinden nach Gemeindegrößenklassen (veredelte Einwohnerzahl).
Universal-Lexikon. 2012.