Zu|ge|winn|aus|gleich, der (Rechtsspr.):
gleichmäßige Aufteilung des während der Ehe erworbenen Zugewinns im Falle der Scheidung.
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Zugewinn|ausgleich,
eheliches Güterrecht.
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Zu|ge|winn|aus|gleich, der (Rechtsspr.): gleichmäßige Aufteilung der während der Ehe zusätzlich erworbenen Vermögenswerte im Falle der Scheidung.
Universal-Lexikon. 2012.