Vin|ku|lie|rung, die; -, -en:
Vinkulation.
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Vinkulierung
[v-; zu spätlateinisch vinculare »binden«], Bindung von Wertpapieren in der Form, dass sie ohne Genehmigung des Emittenten nicht auf Dritte übertragen werden können. Vinkulierte Aktien sind z. B. Aktien, deren Übertragung von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig ist; sie müssen immer Namensaktien sein.
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Vin|ku|lie|rung, die; -, -en: Vinkulation.
Universal-Lexikon. 2012.