Ver|zọl|lung, die; -, -en:
das Verzollen.
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Verzollung,
im weiteren Sinn der technische Vorgang der zollamtlichen Abfertigung; im engeren zollrechtlichen Sinne die Erhebung des Zolls und etwaiger Gebühren (Zollschuld) bei der Abfertigung eines zollbaren Gutes. Der Verzollung im weiteren Sinn unterliegen in Deutschland alle Waren, die die Zollgrenze überschreiten (Zollgut), soweit sie nicht den durch Rechts-VO erlassenen Ausnahmeregelungen unterliegen.
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Ver|zọl|lung, die; -, -en: das Verzollen.
Universal-Lexikon. 2012.