Bauüberwachung
* * *
Bau|auf|sicht 〈f. 20〉 staatliche Behörde, die die korrekte u. termingerechte Ausführung öffentlicher Bauten überwacht
* * *
Bau|auf|sicht, die:
Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für alle Bauten durch die Baupolizei.
* * *
Bauaufsicht,
die von den Baubehörden (Bauaufsichtsbehörden, Baurechtsbehörden) bei Errichtung, Änderung, Beseitigung oder Unterhaltung baulicher Anlagen im Sinne der Landesbauordnungen wahrzunehmende Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z. B. über den Bauabstand). Im Vordergrund steht hierbei die Bausicherheit. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben können diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind (z. B. Beauftragung von Sachverständigen). Untere Bauaufsichts- beziehungsweise Baurechtsbehörden sind die Kreise, die kreisfreien Städte, nach Landesrecht auch größere kreisangehörige Gemeinden; höhere Baubehörde ist zumeist das Regierungspräsidium oder eine vergleichbare Behörde, oberste Baubehörde ist der zuständige Landesminister (z. B. der Innenminister). Bauordnungsrecht, Bauverwaltung.
* * *
Bau|auf|sicht, die: Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für alle Bauten durch die Baupolizei.
Universal-Lexikon. 2012.