Akademik

Kolloquium
Symposion; Konferenz mit Beiträgen zu einem Thema; Symposium

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Kol|lo|qui|um [kɔ'lo:kviʊm], das; -s, Kolloquien [kɔ'lo:kviən]:
a) zeitlich festgesetztes wissenschaftliches Gespräch zwischen Lehrern einer Hochschule und Studierenden:
parallel zu ihrer Vorlesung hielt die Professorin ein Kolloquium [ab].
b) Zusammenkunft von Wissenschaftlern, Politikern zur Erörterung bestimmter Probleme:
ein internationales Kolloquium über Fragen der modernen Medizin.
Syn.: Konferenz, Kongress, Meeting, Tagung, Treffen.

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Kol|lo|qui|um 〈a. [ -lɔ̣-] n.; -s, -qui|en〉 wissenschaftl. Gespräch (bes. zu Lehrzwecken) [<lat. colloquium „Gespräch“]

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Kol|lọ|qui|um , das; -s, …ien [lat. colloquium = Gespräch]:
a) zeitlich festgesetztes wissenschaftliches Gespräch [zwischen Hochschullehrern u. Studierenden]:
das K. als Bestandteil der Habilitation;
ein K. abhalten;
b) Zusammenkunft von Wissenschaftlern, Politikern zur Erörterung bestimmter Probleme:
ein K. über Völkerrecht;
c) (österr., schweiz.) kleinere mündliche od. schriftliche Prüfung an einer Hochschule, bes. über eine einzelne Vorlesung.

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Kollọquium
 
[lateinisch »Gespräch«] das, -s/...qui |en, zeitlich festgesetztes wissenschaftliches Gespräch, besonders zwischen Hochschullehrern und Studenten; Zusammenkunft von Wissenschaftlern, Politikern zur Erörterung bestimmter Probleme; besonders in Österreich Form einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung.
 

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Kol|lọ|qui|um, das; -s, ...ien [lat. colloquium = Gespräch]: a) zeitlich festgesetztes wissenschaftliches Gespräch [zwischen Hochschullehrern u. Studierenden]: das K. als Bestandteil der Habilitation; ein K. abhalten; ... gewann das Aufnahmegespräch allmählich den Charakter eines militärhistorischen -s (Kant, Impressum 352); b) Zusammenkunft von Wissenschaftlern, Politikern zur Erörterung bestimmter Probleme: ein K. über Völkerrecht; c) (österr.) kleinere mündliche od. schriftliche Prüfung an einer Hochschule, bes. über eine einzelne Vorlesung.

Universal-Lexikon. 2012.