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Hạnd|lungs|voll|macht 〈f. 20〉 Ermächtigung durch einen Geschäftsinhaber, für ihn Geschäfte abzuschließen
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Hạnd|lungs|voll|macht, die:
Vollmacht, die dazu berechtigt, im Namen eines Handelsunternehmens Rechtshandlungen vorzunehmen.
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Handlungsvollmacht,
Handlungsbevollmächtigter.
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Hạnd|lungs|voll|macht, die: Vollmacht, die dazu berechtigt, im Namen eines Handelsunternehmens Rechtshandlungen vorzunehmen.
Universal-Lexikon. 2012.