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ạb||kan|zeln 〈V. tr.; hat〉
1. 〈urspr.〉 von der Kanzel verkünden od. tadeln
2. jmdn. \abkanzeln 〈fig.〉 zurechtweisen, heftig tadeln
Siehe auch Info-Eintrag: abkanzeln - info!
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(bes. einen Untergebenen) betont unhöflich, scharf tadeln:
er musste sich vor allen Anwesenden a. lassen.
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ạb|kan|zeln <sw. V.; hat [urspr. = jmdn. von der ↑Kanzel (1) herab rügen] (ugs.): (bes. einen Untergebenen) betont unhöflich, scharf tadeln: jmdn. a.; ich kanz[e]le ihn öffentlich, scharf ab; Weswegen, meint Ihr, fuhr ich hierher? ... Um mich von euch a. zu lassen (Hacks, Stücke 145); würde er eine Parlamentsanfrage ... als lästige Einmischung a. (Hamburger Rundschau 23. 8. 84, 9).
Universal-Lexikon. 2012.