* * *
li|be|ra|li|sie|ren [liberali'zi:rən] <tr.; hat:liberal gestalten:
den Handel liberalisieren.
* * *
li|be|ra|li|sie|ren 〈V. tr.; hat〉 freier, großzügiger gestalten ● den Handel \liberalisieren [→ liberal]
* * *
li|be|ra|li|sie|ren <sw. V.; hat [frz. libéraliser]:
das Abtreibungsgesetz l.;
ein liberalisiertes Strafrecht.
2. (Wirtsch.) von Einfuhrverboten u. -beschränkungen im Außenhandel befreien:
Einfuhren, Märkte l.
* * *
li|be|ra|li|sie|ren <sw. V.; hat [frz. libéraliser]: 1. von Einschränkungen befreien; ↑liberal (1) machen: das Abtreibungsgesetz l.; Die Eisenbahner protestieren gegen Pläne der EU-Kommission, den Bahnverkehr in der Europäischen Union weiter zu l. (FR 24.11.98, 2); Hausordnung im Mütterwohnheim wurde liberalisiert (MM 1.6.79, 27); ein liberalisiertes Strafrecht. 2. (Wirtsch.) Einfuhrverbote u. -beschränkungen im Außenhandel beseitigen: Man kann Gütermärkte l., ohne gleich den gesamten Kapitalverkehr freizugeben (Zeit 17.9.98, 27); Die Bundesrepublik ... zähle nicht zu den Staaten, die ... ihre Einfuhren gelockert oder gar völlig liberalisiert haben (Welt 21.11.64, 9).
Universal-Lexikon. 2012.