Nach|ge|bo|re|ner, der Nachgeborene/ein Nachgeborener; des/eines Nachgeborenen, die Nachgeborenen/zwei Nachgeborene:
1. nach dem Tod des Vaters geborene männliche Person.
2. männlicher Nachkömmling.
3. <Pl.> spätere Generationen.
Universal-Lexikon. 2012.