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Leistungsgrad
Leis|tungs|grad, der (Wirtsch.):
Grad (1 a) der Leistung (2 a) (eines Arbeitnehmers), die tatsächlich erbracht worden ist, im Verhältnis zur Normalleistung.

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Leistungsgrad,
 
Verhältnis von tatsächlich erbrachter Leistung (Istleistung) zu Normalleistung. Erfolgt die Leistungsmessung in Mengeneinheiten gilt:
 
Bei Leistungsmessung in Zeiteinheiten gilt:
 
Beispiel: Bei einer Normalzeit von 10 min/Stück und einer Istzeit von 8 min/Stück beträgt der Leistungsgrad 125 %. Der Leistungsgrad dient einerseits als Grundlage für die Ermittlung leistungsbezogener Löhne und andererseits der Planung, Steuerung und Kontrolle von Produktionsprozessen. (Levelingsystem, Arbeitsstudie)

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Leis|tungs|grad, der (Wirtsch.): Grad (1) der Leistung (eines Arbeitnehmers), die tatsächlich erbracht worden ist im Verhältnis zur Normalleistung.

Universal-Lexikon. 2012.