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Kampfpreis
Kạmpf|preis, der (Wirtsch.):
Dumpingpreis, der dem Unternehmen, das ihn festsetzt, Vorteile im Wettbewerb bringen soll:
sie verschleudern die Geräte zu einem K.

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Kampfpreis,
 
ein unter dem marktüblichen, eventuell auch unter den Selbstkosten liegender Preis mit dem Ziel, Konkurrenten Marktanteile abzunehmen oder sie ganz vom Markt zu verdrängen. Kampfpreise sind an sich legal, können aber unter Umständen z. B. als Behinderungsmissbrauch gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. - Eine Art von Kampfpreisen im Außenwirtschaftsverkehr sind Dumpingpreise (Dumping).

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Kạmpf|preis, der (Wirtsch.): Dumpingpreis, der dem Unternehmen, das ihn festsetzt, Vorteile im Wettbewerb bringen soll: Repräsentative gemütliche Sitzgruppe ... K.: 998,- (MM 23. 6. 73, 13, Anzeige); Auch frische Milch wird neuerdings sozusagen an den Zapfsäulen ausgeschenkt, und zwar zum K. von 99 Pfennig pro Liter (Woche 2. 1. 98, 21).

Universal-Lexikon. 2012.