Ju|gend|kam|mer, die:
Jugendgericht, dem drei Richter[innen] u. zwei Jugendschöff[inn]en vorsitzen.
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Jugendkammer,
Jugendstrafrecht.
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Ju|gend|kam|mer, die: Jugendgericht, dem drei Richter u. zwei Jugendschöffen vorsitzen.
Universal-Lexikon. 2012.