Ju|gend|heim, das:
Heim, das der Erziehung, Freizeitgestaltung, Erholung Jugendlicher dient.
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Jugendheim,
nicht festgelegter Begriff für Einrichtungen, die im weiteren Sinn des Wortes dem Gemeinschaftsleben Jugendlicher dienen, sowohl als Bildungs- wie als Freizeitstätten, im Allgemeinen im Rahmen der Tätigkeit der verbandlichen Jugendarbeit wie auch offener Jugendarbeit; auch Bezeichnung für Erziehungsheim für Jugendliche; Jugendwohnheim bezeichnet eine für Jugendliche eingerichtete Wohnanlage von privaten oder öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
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Ju|gend|heim, das: Heim, das der Erziehung, Freizeitgestaltung, Erholung Jugendlicher dient.
Universal-Lexikon. 2012.