Hoch|was|ser|schutz, der <o. Pl.>:
1. Schutz vor Hochwasser.
2. Gesamtheit der Maßnahmen zum Hochwasserschutz (1).
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Hochwasserschutz,
Maßnahmen zur Verhinderung von Überschwemmungen und Hochwasserschäden bei starken Niederschlägen, Schneeschmelzen, Sturmfluten (an Küsten), Abflussstauungen (z. B. durch Eis oder Lawinenniedergänge). Wasserbauliche Maßnahmen sind der Bau von Deichen an der Küste und an hochwassergefährdeten Flussstrecken, die Wildbachverbauung und der Bau von Talsperren, Entlastungs- und Umflutkanälen (Hochwassergerinne) sowie von Hochwasserrückhaltebecken (durch talsperrenartige Abdämmung eines Flussbettes oder Eindeichung neben einem Fluss geschaffene Räume, in denen Hochwasser vorübergehend gespeichert werden kann). Ein Hochwasserschutz wird auch durch verbesserte Bepflanzung (Aufforstung) der Quellgebiete von Flüssen erreicht. Notmaßnahmen sind z. B. Aufkadung der Deiche, Eissprengungen. - Durch einen Hochwassermeldedienst werden Dienststellen und Bevölkerung vor Hochwassergefahren gewarnt.
H. u. Hochwasserschäden, hg. v. B. Steinmann (21985);
Hochwasserrückhaltebecken, Beitrr. v. W. Muth u. a. (21996).
Universal-Lexikon. 2012.